AGBs

Reisebedingungen

Reisebedingungen der Firma Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Launer-Reisen, Omnibusunternehmen GmbH, nachstehend „Launer-Reisen“ abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1.     Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:
a) Grundlage des Angebots von Launer-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Launer-Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
b)Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Launer-Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Launer-Reisen vor, an das Launer-Reisen für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Launer-Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Launer-Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
c) Die von Launer-Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:
a)
Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Launer-Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Launer-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Launer-Reisen Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Launer-Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:
a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Launer-Reisen erläutert.
b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
d)Soweit der Vertragstext von Launer-Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) “zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Launer-Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons “zahlungspflichtig buchen” begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Launer-Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Launer-Reisen beim Kunden zu Stande.
1.4. Launer-Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

2.     Bezahlung
2.1.
Launer-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Launer-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Launer-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

3.     Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen
3.1.
Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Launer-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Launer-Reisen vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.
3.2. Launer-Reisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.
3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Launer-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Launer-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.
3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Launer-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten

4.     Preiserhöhung; Preissenkung
4.1.
Launer-Reisen behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit sich eine nach Vertragsschluss erfolgte
a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
b)Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
c) Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Launer-Reisen den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Launer-Reisen den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
– Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Launer-Reisen vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
– Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Launer-Reisen vom Kunden verlangen.
b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Launer-Reisen verteuert hat
4.4. Launer-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Launer-Reisen führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Launer-Reisen zu erstatten. Launer-Reisen darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Launer-Reisen tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Launer-Reisen hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Launer-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Launer-Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber Launer-Reisen den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5.     Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Launer-Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Launer-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Launer-Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Launer-Reisen zu vertreten ist. Launer-Reisen kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Launer-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Launer-Reisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

Anwendbare Stornostaffel gemäß Reiseausschreibung / Entschädigung in % des Reisepreises

Stornostaffel A:
*bis 45. Tage vor Reiseantritt                 20%
*vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt     40%
*vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt      60%
*vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt        80%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show)  90%

Stornostaffel B:
*bis 45. Tage vor Reiseantritt                 25%
*vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt      45%
*vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt      65%
*vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt        85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show)  90%

Stornostaffel C:
*bis 45. Tage vor Reiseantritt                 25%
*vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt     50%
*vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt     70%
*vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt       85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show)  90%

Stornostaffel D:
*bis 45. Tage vor Reiseantritt                15%
*vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt     35%
*vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt     50%
*vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt       75%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show)  90%

Stornostaffel E:
*bis 45. Tage vor Reiseantritt                 40%
*vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt      60%
*vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt      70%
*vom 14. bis 1. Tag vor Reiseantritt        85%
*Abreisetag/bei Nichtanreise(no-show)  90%

5.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Launer-Reisen nachzuweisen, dass Launer-Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Launer-Reisen geforderte Entschädigungspauschale.
5.4. Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit Launer-Reisen nachweist, dass Launer-Reisen wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 5.3. In diesem Fall ist Launer-Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.
5.5. Ist Launer-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt § 651h Abs. 5 BGB unberührt.
5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Launer-Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Launer-Reisen 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
5.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

6.     Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1.
Launer-Reisen kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Launer-Reisen beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
b) Launer-Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
c) Launer-Reisen ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von Launer-Reisen später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
6.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

7.     Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
7.1.
Launer-Reisen kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Launer-Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Launer-Reisen
7.2. Kündigt Launer-Reisen, so behält Launer-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; Launer-Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Launer-Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.     Obliegenheiten des Kunden/Reisenden
8.1.
Reiseunterlagen
Der Kunde hat Launer-Reisen oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Launer-Reisen mitgeteilten Frist erhält.
8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
b) Soweit Launer-Reisen infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Launer-Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von Launer-Reisen nicht Vertreter von Launer-Reisen. Ist ein Vertreter von Launer-Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Launer-Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Launer-Reisen zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Launer-Reisen bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
d) Der Vertreter von Launer-Reisen ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.3. Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde Launer-Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Launer-Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen
a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Launer-Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Launer-Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

9.     Beschränkung der Haftung
9.1.
Die vertragliche Haftung von Launer-Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
9.2. Launer-Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Launer-Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
Launer-Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Launer-Reisen ursächlich geworden ist.

10.   Geltendmachung von Ansprüchen; Adressat

Ansprüche nach § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Launer-Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

11.   Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
11.1.
Launer-Reisen informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Launer-Reisen verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Launer-Reisen weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Launer-Reisen den Kunden informieren.
11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Launer-Reisen den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Launer-Reisen oder direkt über https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety-list_de abrufbar und in den Geschäftsräumen von Launer-Reisen

12.   Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
12.1.
Launer-Reisen wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Launer-Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. Launer-Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Launer-Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Launer Reisen eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

13.   Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)
13.1.
Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.
13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Launer-Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

14.   Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1.
Launer-Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Launer-Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Launer-Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform  http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Launer-Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Launer-Reisen ausschließlich an deren Sitz verklagen.
14.3. Für Klagen von Launer-Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Launer-Reisen vereinbart.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e. V. und Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart, 2017- 2022

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Reiseveranstalter ist:

 Firma
Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH
Geschäftsführer Paul Launer
Handelsregister Registergericht: ULM
Registernummer: HRB 510 155
Wehrlachstraße 5
73499 Wört 

Telefon 07964-921000
Telefax 07964-9210090
E-Mail  kontakt@launer-reisen.de

 Stand dieser Fassung: Oktober 2021

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Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Launer-Reisen GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
  • Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. In jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird.
  • Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
  • Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen. Die Reisenden können R+V Allgemeine Versicherung AG (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. +49 (0)611 533-5859, E-Mail: ruv@ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Launer-Reisen Omnibusunternehmen GmbH verweigert werden
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Rad

Gruppenreise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Gruppenreisen. Das heißt hier reisen Sie in einer Gruppe und werden von einem Guide geführt.

Die Gruppengröße variiert je nach Reise.

Individual Reise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Individual Reisen. Das heißt hier navigieren Sie sich selber auf der Radtour ohne Guide und ohne Gruppe. 

E-Bike

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind für ein E-Bike bzw. Pedelec geeignet. Das heißt, hier können Sie entweder Ihr eigenes E-Bike mitnehmen oder ein E-Bike mieten.

Fahrrad

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind für Fahrräder ohne Elektro-Unterstützung  geeignet. Das heißt, hier können Sie entweder Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen oder ein Fahrrad mieten

sehr leicht

Auch für ungeübte Radler.

leicht

Für ungeübte Radler mit etwas Kondition.

mittel

Für geübte Radler, mit etwas Kondition.

hoch

Für geübte Radler mit regelmäßiger Betätigung.

schwer

Für Hobbysportler, mindestens 3 x wöchentliches Training.

Wandern

Gruppenreise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen , sind Gruppenreisen. Das heißt hier reisen Sie in einer Gruppe und werden von einem Guide geführt.

Die Gruppengröße variiert je nach Reise.

Individual Reise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Individual Reisen. Das heißt hier navigieren Sie sich selber auf der Tour ohne Guide und ohne Gruppe. 

sehr leicht

Auch für ungeübte Wanderer.

leicht

Für ungeübte Wanderer mit etwas Kondition.

mittel

Für geübte Wanderer, mit etwas Kondition.

hoch

Für geübte Wanderer mit regelmäßiger Betätigung.

scher

Für Hobbysportler, mindestens 3 x wöchentliches Training.

Mountainbike - MTB

Gruppenreise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen , sind Gruppenreisen. Das heißt hier reisen Sie in einer Gruppe und werden von einem Guide geführt.

Die Gruppengröße variiert je nach Reise.

Individual Reise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Individual Reisen. Das heißt hier navigieren Sie sich selber auf der Radtour ohne Guide und ohne Gruppe. 

Fahrrad

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind für Fahrräder ohne Elektro-Unterstützung  geeignet. Das heißt, hier können Sie entweder Ihr eigenes Fahrrad mitnehmen oder ein Fahrrad mieten

LEVEL1 (EINSTEIGER)

Tagesleistung und Kondition: < 80 km, < 1500 Hm:

Fahrzeit:
Bis zu 4 Stunden solltest Du schon im Sattel sitzen können

Gelände: Diese Touren finden oft auch schon im alpinen Bereich statt.

MTB-Fahrtechnik: Leicht: Auch als Anfänger schaffst Du das. Du solltest Wiesenwege, Schotterstraßen und auch gut ausgebaute Wanderwege fahren können. Kleine Hindernisse wie Stufen, oder eine hervorstehende Wurzel kann vorkommen. Über Wasserrinnen zu fahren erfordert Deine Aufmerksamkeit.

Kurven:
Die Kurven sind im Normalfall leicht zu nehmen.

Gefälle und Steigung:
Gut zu meistern. Wenn es mal steil wird Beispielweise 70% dann haben wir minimale Schiebestrecken.

LEVEL 3 (KÖNNER)

Tagesleistung und Kondition: < 100 km, < 2100 Hm: Gute körperliche Fitness setzen wir voraus. Bis zu 600 Höhenmeter (aufwärts) in einer Stunde sollten Sie schaffen. Ein regelmäßiges Training ist notwendig, dass Sie Freude an der Tour haben.

Fahrzeit: Zwischen 3 bis 5 Stunden im Sattel sitzen können sollten Dir keine Probleme bereiten.

Gelände:  Meist alpines Gelände – Da wo Mountainbiken Spaß macht. Im Mittelgebirge oder Gebirge.

MTB-Fahrtechnik: Mittel bis schwer: Du solltest Dein Fahrrad schon gut im Griff haben. Wir gehen davon aus, dass Du im Jahr mit Deinem MTB im Gelände mindestens 1000 und mehr Kilometer fährst. Über Steine, Geröll, Wurzeln, Stufen und Treppen zu fahren machen Dir Spaß. Auch die Trailabfahrten erfordern hohe Konzentration und Kraft.

Kurven: mit engen Kurven wie Spitzkehren ist oft zu rechnen.  

Gefälle und Steigung: Anstiege auch mal 2 Stunden am Stück zu fahren ist für Sie keine „Überleistung“. Das Fahrrad schieben oder tragen stellt ebenso kein Problem für Sie da, wenn es zu steil aufwärts oder abwärts geht.

LEVEL 4 (“PROFIS”)

Tagesleistung und Kondition: > 100 km, > 2500 Hm: Sehr gute körperliche Fitness setzen wie voraus. 600 Höhenmeter (aufwärts) und vielleicht noch darüber innerhalb einer Stunde stellt für Sie kein Problem dar. Zur Kondition sei zu sagen: Natürlich sind wir keine Mountainbike-Profi-Sportler. Aber unser Anspruch ist schon hoch. Ein regelmäßiges Training auch im Winter ist notwendig, damit Sie Freude an der Tour haben.

Fahrzeit: Zwischen 4 bis 7 Stunden im „Sattel“ bzw. mit dem Rad im Gelände zu sein sollte Ihnen keine Probleme bereiten.

Gelände:  
Alpines Gelände – Da wo Mountainbiken Spaß macht. Im Mittelgebirge oder Gebirge. Mit Geröll, schweren Steinblöcken, Stufen, Spitzkehren, umgefallene Bäume, Hindernisse jeglicher Art usw. kennen Sie sich aus.

MTB-Fahrtechnik: Schwer bis sehr schwer: Du solltest Dein Fahrrad bestens im Griff haben. Wir gehen davon aus, dass Du im Jahr mit Deinem MTB im Gelände mindestens 1500 und mehr Kilometer fährst. Über Steine, Geröll, Wurzeln, Stufen und Treppen zu fahren machen Dir Spaß. Auch die Trailabfahrten erfordern hohe Konzentration und Kraft. Extreme Steilrampen bei denen auch das Kettenblatt aufsitzt kommen vor. Tragestrecken sind ebenso logisch und dabei.

Kurven: Mit engen Kurven wie Spitzkehren ist oft zu rechnen. Ob rauf oder runter. Fahrtechnik ist gefordert!

Gefälle und Steigung: Anstiege auch mal länger wie 2 Stunden am Stück zu fahren ist für Sie keine „Überleistung“. Das Fahrrad schieben oder tragen stellt ebenso kein Problem für Sie da, wenn es zu steil aufwärts oder abwärts geht. Verblockte Trails, Felsbrocken, Erdrutsche sind Herausforderungen, die Ihnen Spaß machen.

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Wir weisen darauf hin, dass eine 100% exakte Klassifizierung nicht möglich ist. Mit unseren Einteilungen können Sie sich eine Vorstellung machen, was Sie erwartet. Sollten Fragen offen sein, dann rufen Sie uns bitte an.

Rennrad

Gruppenreise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Gruppenreisen. Das heißt hier reisen Sie in einer Gruppe und werden von einem Guide geführt.

Die Gruppengröße variiert je nach Reise.

Individual Reise

Alle Reisen, die mit diesem Symbol versehen sind, sind Individual Reisen. Das heißt hier navigieren Sie sich selber auf der Radtour ohne Guide und ohne Gruppe. 

Unsere Leistungsprofile sollen es Ihnen ermöglichen, einzuschätzen, ob Sie in der Lage sind, diese Rennradreise körperlich zu schaff en. Mit Ihrer Buchung melden Sie sich zu einer geführten Gruppen-Radreise an. Wir betonen hier die Gruppendynamik. In der Regel begleitet ein Rennradguide unsere geführten Rennradtouren. Der Rennradguide orientiert sich am Leistungsvermögen der jeweiligen Gruppenmitglieder. Dieses kann je nach Gruppe mehr oder weniger hoch sein. Der Guide ist immer bestrebt, die in der Ausschreibung genannten Touren durchzuführen und hinsichtlich des gefahrenen Tempos den bestmöglichen Kompromiss zu finden.

Sind Sie ein äußerst starker Radfahrer. Dann kann Ihnen das gefahrene Tempo möglicherweise zu langsam sein. Wir wollen Sie nicht ausbremsen und empfehlen daher äußerst starken Radfahrern Folgendes:
Sie sollten im Besitz eines Navigationsgerätes sein und evtl. auch von Kartenmaterial (min. 1:200.000). Mit den von Launer-Reisen zur Verfügung gestellten GPX-Dateien können Sie Ihrem Fahrspaß frönen und alleine oder mit ähnlich starken Fahrern vorweg fahren. Unser Rennradguide weist Sie zu Etappenbeginn in die Strecke mit Bushaltepunkten, Verpflegungsmöglichkeiten, Sehenswürdigkeiten und Ziel (Hotel oder Busverladepunkt) ein. Rennradguide und Busfahrer sind – wenn nötig und Telefonnetz vorhanden – telefonisch erreichbar.

Sind Sie der sportliche Typ, der es schafft auch am Berg den Gruppenschnitt zu übertreffen. Sie fahren in der geführten Gruppe ganz oder zeitweise mit und akzeptieren aus sportlicher Sicht ein weniger anspruchsvolles Fahren im Bewusstsein, sich für eine Gruppenreise entschieden zu haben.
Kürzere Anstiege fahren sie vorne in der Gruppe mit dem Rennradguide hinauf und warten am Scheitelpunkt auf den Rest der Gruppe. Bei längeren Anstiegen/Pässen fahren Sie Ihr eigenes Tempo und warten am Scheitelpunkt/Pass auf den Rest der Gruppe und den Rennradguide,
der lange Anstiege hinten fährt, um weniger starke Teilnehmer zu unterstützen und die Gruppe für den Fall von Pannen/Unfällen vor sich zu haben.

Sie sind der „Ausdauertyp“ (siehe 3 Räder): Für diesen Fall fahren Sie engagiert in der Gruppe das Tempo mit, das unser Guide unter Berücksichtigung
der jeweiligen Teilnehmer vorgibt.

sehr leicht

Auch für ungeübte Rennradsportler geeignet – Diese Leistungsgruppe haben wir nur im Programm, wenn wir parallel eine Trekking-Radgruppe anbieten, der Sie sich jederzeit anschließen können.

leicht

Für ungeübte Rennradfahrer mit etwas Kondition – Sie wollen nicht dauerhaft angestrengt Rennrad fahren sondern mehr die frische Luft, Land, Leute und Kultur genießen. Für diesen Fall fahren Sie, wenn in der Rennradausschreibung 2 Kilometerangaben stehen, in der Regel die kürzere Tour. Das bedeutet aber auch, dass Sie Etappen teilweise mit dem Bus überbrücken.

mittel – mittelschwer

Für geübte Rennradfahrer mit etwas Kondition – Bei dieser Tour sollten Sie vielleicht schon ca. 300 bis 600 Kilometer in den Beinen haben. Tagesleistungen bis 100 Kilometer werden vorausgesetzt. Höhenmeter bis 1500 möglich. „Sie sind eher ausdauernd. Sie können/wollen dauerhaft 23-25 km/h in der Ebene fahren und 500-650 hm/h steigen.

hoch – schwer

Für geübte und trainierte Rennradfahrer mit Kondition und regelmäßiger Betätigung. Bei dieser Tour sollten Sie mindestens 1000 bis 1500 Kilometer in den Beinen haben, damit die Tour Spaß macht! Wir gehen davon aus, dass Sie locker 5 Stunden oder auch mehr im Sattel sitzen können. Bergfahrten ob hinauf und natürlich hinunter bereiten Ihnen keine
Schwierigkeiten. Tagesleistungen bis zu 150 Kilometer sind hier keine Frage…Passerfahrung zwingend, Sie sollten in der Lage sein längere Steigungen mit min. 8/10 km/h zu fahren, Rennrad erforderlich, Fahren in der Gruppe wird erwartet, auch Windschattenfahren sollte kein Problem sein. Höhenmeter bis 2000 ab und zu auch darüber möglich. „Sie sind eher sportlich. Sie können/wollen dauerhaft 26-27 km/h in der Ebene fahren und 650-800 hm/h steigen.“

schwer – sehr schwer

Für ambitionierte Hobbysportler, mindestens 3 x wöchentliches Training wird vorausgesetzt. Hier gehen wir davon aus, dass 2000 Trainingskilometer als „Maßstab“ absolviert haben. Ebenso sollten Ihnen 6 bis 8 Stunden im Sattel richtig Spaß machen. Dann sind Sie hier richtig. Bergfahrten sind für Sie kein Thema. Hauptsache bergauf! Tagesleistungen bis 150 – aber auch darüber hinaus sind „normal“. Passerfahrung zwingend, Sie sollten in der Lage sein längere Steigungen mit min. 9/10 km/h zu fahren, Rennrad erforderlich, Fahren in der Gruppe wird erwartet, auch Windschattenfahren sollte kein Problem sein. Höhenmeter bis 3000 ab und zu auch darüber möglich. „Sie sind eher leistungsorientiert. Sie können/wollen dauerhaft 28 km/h und mehr auf der Ebene fahren und 800 hm und mehr in der Stunde steigen. „

Wenn Sie nicht die von uns vorgeschlagenen Kilometer haben, dann ist das oft kein Beinbruch, denn viele unserer Teilnehmer gehen regelmäßig zum Joggen und im Winter zum Langlaufen bzw. Skaten. Oder fahren sportiv Inliner. Dies ist eine gute Ergänzung zum Radsport, die sich natürlich in der Fitness wieder spiegelt.
Die Kilometerangaben bei den Schwierigkeitsgraden sind natürlich bei unseren Trainingslagern insbesondere im Frühjahr nicht so sehr wichtig. Sie gehen ja ins Trainingslager um Kilometer zu machen und um fit zu werden. Aber dennoch sollten Sie eine Jahresleistung der angegebenen Kilometer regelmäßig erreichen.